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Kinder-Sparkonto „Zukunftsdepot“: Großeltern können entgegen Versprechen von Kanzler Stocker nicht direkt einzahlen

Dieser Artikel wurde aus dem Arabischen übersetzt. Original auf Arabisch lesen

Austria Now News – Wien

Großeltern und Paten werden nicht direkt in das neue Sparprodukt „Zukunftsdepot“ für unter 18-Jährige einzahlen können – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Das geht aus dem in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf hervor.

Konto in der Hand der Obsorgeberechtigten

Laut Entwurf dürfen nur die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen, also meist die Eltern, das Depot eröffnen. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verteidigte diese Regelung am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die Verhandlungen und technischen Abstimmungen hätten gezeigt, dass es ein Verrechnungskonto brauche, über das die Veranlagung abgewickelt werde.

Dieses Konto liege bei den Obsorgeberechtigten, in der Regel den Eltern, die für ihre Kinder die Anlageentscheidungen treffen, fügte sie hinzu.

Geschenke der Großeltern über die Eltern

Laut Eibinger-Miedl sei es in der Praxis schon bisher so, dass Großeltern, die ihren Enkelkindern Geld schenken wollen, dies meist über die Eltern tun. Praktisch bedeutet das, dass Verwandte, die das Sparen eines Kindes unterstützen wollen, den Betrag an die Eltern weitergeben müssen.

Die österreichische Bundesregierung hatte den Entwurf zum Zukunftsdepot Ende Oktober in Begutachtung geschickt. Er sieht einen staatlichen Startbonus von 500 Euro für Kinder vor, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden, sowie die Möglichkeit, bis zum 18. Lebensjahr jährlich bis zu 5000 Euro steuerfrei anzusparen.

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