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Warum nur Eltern ins Zukunftsdepot einzahlen dürfen: Staatssekretärin Eibinger-Miedl erklärt Ausschluss der Großeltern

Dieser Artikel wurde aus dem Arabischen übersetzt. Original auf Arabisch lesen

Austria Now News – Wien

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) hat am Dienstag verteidigt, dass Einzahlungen in das neue Kindersparkonto Zukunftsdepot auf Eltern bzw. gesetzliche Obsorgeberechtigte beschränkt sind. Zuvor hatte es Kritik am Ausschluss von Großeltern und Taufpaten gegeben – entgegen dem, was Bundeskanzler Christian Stocker in Aussicht gestellt hatte.

Begründung der Regierung

Eibinger-Miedl sagte laut vol.at bei einer Pressekonferenz, die Verhandlungen und Fachgespräche hätten gezeigt, dass ein an Veranlagungen gebundenes Bankkonto notwendig sei. Dieses Konto liege in der Hand der Obsorgeberechtigten des Kindes, in der Regel also der Eltern. Sie fügte hinzu, dass die Eltern die Veranlagungsentscheidungen für ihre Kinder treffen und Großeltern Geld auch heute üblicherweise über die Eltern zur Verfügung stellen. Laut Der Standard seien die Obsorgeberechtigten „letztlich verantwortlich“ für das Konto.

Was sieht der Entwurf vor?

Jedes Kind, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird, erhält vom Staat ein Startkapital von 500 Euro. Pro Jahr können bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden, bis zur Volljährigkeit fällt keine Kapitalertragsteuer (KESt) an, und das Geld kann nicht vor dem 18. Geburtstag behoben werden. Die Banken sollen das Konto ab Juli 2027 anbieten, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch der Eltern mit der Bank, das auch digital erfolgen kann.

Voraussetzung für die 500 Euro sind laut vol.at die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein gleichgestellter Rechtsstatus sowie der Nachweis eines 15-jährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich vor der Volljährigkeit des Kindes. Der Entwurf ist bis 9. November in Begutachtung und noch nicht beschlossen.

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Symbolbild


Quellen

  • Der Standard: Warum nur Erziehungsberechtigte in das Zukunftsdepot einzahlen dürfen – 03.11.2026 – derstandard.at
  • VOL.AT: Nur Eltern dürfen ins Zukunftsdepot einzahlen – 03.11.2026 – vol.at
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