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Wichtiges EuGH-Urteil für Opfer von Online-Betrug: Bank muss Geld sofort erstatten – auch bei Vorwurf grober Fahrlässigkeit

Dieser Artikel wurde aus dem Arabischen übersetzt. Original auf Arabisch lesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Banken Opfern von Kontobetrug das Geld zunächst sofort erstatten müssen, auch wenn sie ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Laut Mitteilung des Gerichts kann der Zahlungsdienstleister danach die Erstattung von Schäden zurückfordern, die auf grobe Fahrlässigkeit der Kundinnen und Kunden zurückgehen.

Phishing-Fall aus Polen

Der Fall stammt aus Polen, wo eine Bankkundin einen Artikel auf einer Onlineplattform zum Verkauf angeboten hatte. Ein Betrüger gab sich als Käufer aus und schickte ihr einen Link, der angeblich von der Plattform stammte, um den Verkauf zu bestätigen. Der Link führte sie auf eine Website, die jener ihrer Bank ähnelte. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking ein, worauf der Betrüger an ihre Daten gelangte und rund 700 Euro auf sein Konto überwies.

Die Kundin meldete den Vorfall am nächsten Tag ihrer Bank, diese verweigerte jedoch eine Erstattung mit der Begründung, sie habe den Betrug grob fahrlässig ermöglicht. Daraufhin wandte sie sich an ein polnisches Gericht, das den Fall dem EuGH vorlegte.

Nur eine Ausnahme

Das Gericht gab der Klägerin recht und betonte, dass Banken Beträge aus solchen Transaktionen sofort erstatten müssen, wenn Kundinnen und Kunden diese rechtzeitig melden. Nach EU-Recht gibt es nur eine Ausnahme: wenn es Gründe für den Verdacht gibt, dass der Kunde selbst betrügt, und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt. Das Gericht verwies auf das Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.

Quelle: help.ORF.at

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