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OGH: 30 Jahre Zeit für Schadenersatz im VW-Abgasskandal – auch für jene, die ihr Auto verkauft haben

Dieser Artikel wurde aus dem Arabischen übersetzt. Original auf Arabisch lesen

Austria Now News – Wien

Gute Nachrichten für Autokäuferinnen und Autokäufer, die vom Dieselabgasskandal bei Volkswagen betroffen sind: Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass Schadenersatzansprüche erst nach 30 Jahren verjähren. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz fordern.

Betroffene Fahrzeuge

Die Entscheidung 6 Ob 86/26d betrifft Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA189, der zwischen 2008 und 2015 in Autos unter anderem der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut wurde. Laut Gericht beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist frühestens mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2022.

Volkswagen hatte im Herbst 2015 eingeräumt, Abgastests mithilfe einer speziellen Software manipuliert zu haben. Den Käufern entstand dadurch ein finanzieller Schaden, für den viele von ihnen auf Schadenersatz klagten.

Was das für Betroffene bedeutet

Besonders bedeutsam ist die Entscheidung für jene, die ihr Auto verkauft haben, da sie den ursprünglichen finanziellen Verlust geltend machen können. Laut Rechtsanwalt Michael Poduschka, dessen Kanzlei zahlreiche VW-Käufer vertritt, sprechen österreichische Gerichte bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Regel Schadenersatz zwischen 5 und 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zu, wobei vor allem Erstkäufer profitieren.

Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche in Österreich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Frist beträgt jedoch 30 Jahre, wenn der Schaden auf bestimmte vorsätzliche Straftaten zurückgeht, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind – ein strafrechtliches Urteil ist dafür nicht erforderlich. Betroffene können sich vor einer Klage bei einem Anwalt oder bei Konsumentenschutzeinrichtungen informieren.

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Foto: Hubertl / Wikimedia Commons – CC BY-SA 4.0


Quellen

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